psychotherapie

 

Wer und Was wird behandelt?

Behandelt werden können Patient*innen mit allen seelischen Störungen, bei denen eine Psycho­therapie angezeigt ist. dazu gehören zum Beispiel depressive Erkrankungen, Angst­störungen, Lebens­krisen und psycho­somatische Störungen.

Auch als Unter­stützung bei der seelischen Verarbeitung einer lebens­verändernden körperlichen Erkrankung kann eine Psycho­t­herapie sinnvoll sein.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit queerer sexueller Orientierung oder Identität. Dazu gehören Männer, die Sex mit Männern haben, lesbische Frauen, bisexuelle Personen, Trans*personen und nicht-binäre Menschen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die psychotherapeutische Behandlung von Menschen mit HIV.

Die Praxis wurde 2020 mit dem zertifikat  „Praxis Vielfalt“ der deutschen AIDS-Hilfe für das Engagement in der dis­krimi­nie­rungs­freien, wert­schätzenden und kultur­sensiblen Versorgung von Menschen mit HIV und LSBTI*Q-Personen ausgezeichnet.

Wie wird behandelt?

Als Facharzt für psychosomatische Medizin und Psycho­therapie verfüge ich über Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Psycho­therapie­verfahren (tiefen­psychologisch fundierte Psycho­therapie, Verhaltens­therapie, Ent­spannungs­verfahren, Hypnose, Einzel- und Gruppen­therapie).

Mein Schwer­punkt ist die tiefen­psycho­logisch fundierte Psycho­therapie. Diese biete ich als Einzel- und als Gruppentherapie an.

Ich behandle erwachsene Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr.

Therapie­sitzungen können in begrenztem Umfang auch als Video­sprechstunden durchgeführt werden.

Gruppentherapie für queere Menschen

Als Angehörige einer Minderheit sind queere Menschen besonderen Stressfaktoren ausgesetzt. Das erhöht die Anfälligkeit für seelische Erkrankungen. Queere Menschen haben eine Reihe spezieller Lebensthemen, die bei vielen seelischen Schwierigkeiten im Hintergrund eine Rolle spielen.

Ich biete eine tiefenpsychogisch fundierte Gruppentherapie an, die speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten ist. Ausschlusskriterien für eine Gruppentherapie sind: Aktuell bestehender Substanzmissbrauch bzw. Substanzabhängigkeit, akute Suizidgefährdung, ausgeprägte Kommunikationhindernisse, schwere Herzerkrankung.

Ob eine Gruppentherapie für Sie sinnvoll sein kann, klären wir vor Beginn in Einzelgesprächen.

Wer trägt die Kosten?

Gesetzliche Kranken­versicherung

Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Die Kosten für die Erstgespräche und eine ambulante Psycho­therapie werden von allen gesetzlichen Kranken­kassen über­nommen. Für das Erstgespräch benötigen Sie nur Ihre Versicherten­karte (Gesund­heits­karte).

Private Kranken­versicherung & Selbstzahler

Abgerechnet wird nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ). Welche Leistungen von Ihrer privaten Kranken­versicherung übernommen werden, entnehmen Sie bitte den Tarif­bedingungen bzw. erfragen dies direkt bei Ihrer Versicherung. Die Kosten für das Erstgespräch werden in der Regel erstattet. Beihilfe­berechtigte haben vergleichbare Ansprüche wie gesetzlich Versicherte.

Eine Sitzung kostet für Selbstzahlende als Einzelsitzung 120€, als Gruppensitzung 60€.